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   RG, 22.02.1911 - V 54/11   

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https://dejure.org/1911,415
RG, 22.02.1911 - V 54/11 (https://dejure.org/1911,415)
RG, Entscheidung vom 22.02.1911 - V 54/11 (https://dejure.org/1911,415)
RG, Entscheidung vom 22. Februar 1911 - V 54/11 (https://dejure.org/1911,415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Gilt der in § 296 St.P.O. ausgesprochene Grundsatz, daß die beantragte Vorlegung von Fragen nur aus Rechtsgründen abgelehnt werden kann, auch für den Fall, daß nicht die Vorlegung einer Hilfs- oder Nebenfrage beantragt wird, sondern die einer Zusatzfrage nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 44, 338
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Das folgt aus den Worten "in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt" (RGSt 44, 338, 345; BGH, Urt. vom 5. Juni 1951 - 1 StR 129/51; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag 4. Aufl. S. 453; Beling, Strafprozeßrecht S. 422 Anm. 6; Roxin, Strafverfahrensrecht 16. Aufl. S. 304; Sarstedt, Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 136 und 154; Eb. Schmidt, Lehrkomm. StPO II § 338 Rdn. 1; a.A. Peters, Strafprozeß 3. Aufl. S. 618; zweifelnd Baldus, Ehrengabe für Heusinger S. 374).
  • FG Hamburg, 31.01.2013 - 6 K 224/12

    Einkommensteuer: Inländischer Wohnsitz eines Piloten bei Stand-by-Zimmer in

    Der bei Gericht gestellte Antrag des Klägers auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Bescheide wurde mit Beschluss vom 30.08.2011 (Az. 6 V 54/11) abgelehnt und der Antrag auf Änderung dieses Beschlusses mit Beschluss vom 30.11.2011 (Az. 6 V 161/11).

    Der Beklagte nimmt auf die Begründung der Einspruchsentscheidung und die Schriftsätze im Verfahren 6 V 54/11 Bezug und trägt ergänzend vor, das vom Kläger zitierte Urteil des Hessischen FG betreffe einen anderen Sachverhalt.

    Ferner hat das Gericht die Gerichtsakten in den Verfahren 6 V 54/11 und 6 V 161/11 beigezogen.

    Die jedenfalls im Einspruchsverfahren und im Verfahren 6 V 54/11 noch aufrecht erhaltene Behauptung des Klägers, das Mietverhältnis sei im September 2000 beendet worden, stellt sich danach als reine Schutzbehauptung dar, die im Übrigen auch dadurch entkräftet wird, dass der Kläger selbst die X-Straße -1 gegenüber seiner Arbeitgeberin bis November 2004 als zweiten Wohnsitz angegeben hat (vgl. Schreiben der C AG vom 06.01.2009, RbA Bd. I Bl. 38).

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 436/51

    Rechtsmittel

    Ohne Rechtsirrtum hat das Schwurgericht Tateinheit zwischen dem Verbrechen des versuchten Mordes und den beiden - je gegenüber dem Ehemann und der Ehefrau A. begangenen - unter sich tateinheitlich zusammentreffenden Verbrechen der räuberischen Erpressung angenommen (RGSt 44, 338, 344).
  • BGH, 26.04.1968 - 4 StR 22/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Mit Rücksicht auf die im Urteil tatsächlich erfolgte Wahrunterstellung kann allerdings zweifelhaft sein, ob die Verteidigung des Angeklagten durch die Unterlassung der Beschlußfassung "in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt" beschränkt worden ist (§ 338 Nr. 8 StPO), ob also das Urteil im Sinne des § 337 StPO auf dem Verstoß beruhen kann (RGSt 44, 338, 345).
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